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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich
 

Für alle Lieferungen und Verkaufsgeschäfte sowie Reparaturaufträge gelten die nachfolgenden Bedingungen. Diese finden auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Die Auslieferung unserer Erzeugnisse bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung eventueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers. Abweichende Bedingungen des Abnehmers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
 

2.Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, ebenso für Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten.
 

3.Preise

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich rein netto und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein.

Falls keine besonderen Anweisungen von Seiten des Abnehmers gegeben werden, erfolgt eine sachgerechte Verpackung nach unserem Ermessen. Soweit nichts anderes angegeben wird, halten wir uns an die Angeboten enthaltenen Preise 3 Monate ab Angebotsdatum gebunden.
 

4. Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Lieferung an Privatkunden erfolgt generell per Nachnahme.
 

5. Gefahrübergang

Bei Lieferung geht die Gefahr - unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung - auf den Abnehmer über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergaben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
 

6. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Sowohl für mechanische, als auch für elektronische Teile beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Jegliche Gewährleistung entfällt jedoch, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile unserer Geräte gegen solche Teile ausgewechselt werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen; das gleiche gilt bei unsachgemäßer Behandlung der Geräte.

Der Abnehmer verpflichtet sich, uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritten uns gegenüber sowohl aufgrund der Inbetriebnahme der Geräte, als auch in Zusammenhang mit der Benutzung des Gerätes erwachsen können. Der Abnehmer muss unserer Kundendienstleitung erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich anzeigen.

Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar werden, hat uns der Abnehmer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Im Falle einer Mitteilung des Abnehmers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir wahlweise verlangen, dass entweder

a) das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; oder

b) der Abnehmer das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil bereithält und ein von uns beauftragter Fachmann zum Abnehmer geschickt wird, um die Reparatur durchzuführen.

Mängel, die aufgrund natürlichen Verschleißes des Gerätes auftreten, unterliegen nicht der Gewährleistung.

Der Abnehmer hat bei der Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen nachzuweisen, dass Mängel nicht durch Umstände verursacht wurden, die in seinem Gefahrenbereich liegen (beispielsweise Transportschäden, unsachgemäße Bedienung). Weitere Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Abnehmer zu und sind nicht abtretbar.

 

Bei Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch, kein Rückgaberecht.
 

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Weiterveräußerung des Gerätes ist dem Abnehmer gestattet.

Wird die Ware veräußert bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, tritt der Abnehmer hiermit unwiderruflich die ihm au der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer (Dritten) in Höhe des offenen Kaufpreisanspruches und etwaiger angefallenen Verzugszinsen sowie einen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Abnehmers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, entweder die Herausgabe der gelieferten Geräte zu fordern oder die uns vorstehend abgetretenen Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen die Dritten geltend zu machen.

Der oben genannte Eigentumsvorgehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die AGB des Abnehmers der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts widersprechen.
 

8. Zahlungsbedingungen, Rabattverlust

Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind unsere Rechnungen an gewerbliche Kunden bzw. Wiederverkäufer 1 Monat nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Abnehmer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch 1 % pro Monat.

Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder bei Zahlungsverzug in Wegfall und werden nachgerechnet. Der Abnehmer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
 

9. Eigentums- und Urheberrecht, Geheimhaltung

Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht gleich aus welchen Gründen nicht. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer gilt das zwischen inländischen Parteien anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, nach unserer Wahl München.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger getroffener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.
 

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